Ab dem 13. Januar 2022: Unter
Berücksichtigung der gegebenen Vorschriften für den Kreis Gütersloh ist der
Restaurantbetrieb unter Einhaltung der 2G+ -Regel geöffnet. Geboosterte
Personen (Personen mit Auffrischungsimpfung) sind von dieser Regelung
ausgenommen und benötigen keinen Testnachweis.