Beim
Begleiteten Fahren mit Eltern bzw. mit Angehörigen kommt eine Fristverlängerung.
Führerschein-Bewerber mit Bescheiden, die nach dem 31. Mai 2020 abgelaufen sind
oder ablaufen würden, werden die Möglichkeit haben, weiterhin bis
30. September 2021 Übungs- und Ausbildungsfahrten
durchzuführen. Es wurde ein parlamentarischer Initiativantrag eingebracht, der
eine neue Covid-19 Regelung für die Verlängerung von Bescheiden für
Übungsfahrten (gem. § 122 KFG) und L17-Ausbildungsfahrten (gem. § 19 FSG) schafft.
Solche Bewilligungen dürfen gem. § 122 Abs 3 KFG nur einmal und für nicht
länger als 18 Monate erteilt werden. Nun werden diese Bewilligungen
großzügig per Gesetz verlängert.
Braunau am Inn Ringstraße 48 A-5280
Oberösterreich / Braunau am Inn