JEDER MENSCH IST EIN INDIVIDUUM Der Mittelpunkt unserer Pflege ist der Mensch, da wir uns in unserem Denken und Handeln dem humanistischen Menschenbild verpflichtet fühlen. Wir sehen den Menschen als Ganzheit von Körper, Geist und Seele und achten und respektieren die individuellen Wünsche, Gewohnheiten und Bedürfnisse unserer Kunden. Unabhängig von Alter, Geschlecht, sozialer Stellung oder Religion erhält jeder Mensch von uns Hilfestellung jeglicher Art. Die Pflege und Ressourcenplanung richtet sich individuell nach den - körperlich, geistigen und seelischen Bedürfnissen - physischen und psychischen Einschränkungen - Ressourcen und Fähigkeiten Hauskrankenpflege ZUHÖREN | HELFEN | DASEIN sind die Bausteine der Hauskrankenpflege Kathrin Herbst für die Gestaltung der Pflege. Die Hauskrankenpflege Kathrin Herbst wurde am 01.04.2009 von der Krankenschwester Kathrin Herbst gegründet und hatte damals sechs Mitarbeiter; mittlerweile ist der Personalstamm auf 12 Mitarbeiter angewachsen. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen im medizinischen und pflegerischen Bereich, entschied ich mich zu diesem Schritt, da mir der Faktor Mensch immer zu kurz kam. Nur motivierte Mitarbeiter in einem familiären Team können auch gute Arbeit am Patienten leisten. Team Der Schlüssel zum Erfolg ist unser Team aus langjährig angestellten Mitarbeitern! Nur durch unser über Jahre hinweg gewachsenes Team und keine ständigen Personalwechsel ist es uns möglich, ein gutes Vertrauensverhältnis aufzubauen, um Ihnen so eine optimale Pflege zu garantieren Das Team der Hauskrankenpflege Kathrin Herbst besteht aus vier examinierten Krankenschwestern zwei examinierten Altenpflegerinnen drei Altenpflegehelferinnen einer Servicekraft Medizinische Leistungen Medizinische Leistungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet und vom Hausarzt verordnet Auf Basis einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten für die häusliche Krankenpflege bzw.medizinische Versorgung als Behandlungspflege von der Krankenkasse (§ 37 SGB V) übernommen. Die häusliche Krankenpflege wird von der Krankenkasse als Sachleistung gewährt, das heißt, der Pflegedienst rechnet die anfallenden, verordneten Kosten direkt mit der Krankenkasse ab; sollte kein Krankenversicherungsschutz bestehen, werden diese Leistungen im Regelfall von den Sozialämtern (nach § 48 SGB XII) übernommen. Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden häufig mit den Leistungen der häuslichen Pflege wie z.B. der mobilisierenden Grundpflege (Teil- und Ganzkörperwaschung), dem Duschen/Baden oder Arbeiten im Haushalt wie Reinigung oder der Zubereitung von Mahlzeiten verwechselt, diese sind jedoch eine Leistung der Pflegeversicherung! Näheres hierzu erfahren Sie an dieser Stelle. Gerne stehen wir Ihnen in allen Fragen und Belangen rund um die häusliche Krankenpflege kompetent mit Rat und Tat zur Seite. Die nachfolgenden medizinischen Leistungen bieten wir an: Pflegeleistungen Der Pflegedienst leistet eine ganzheitliche Pflege unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen/ Bezugsperson. Die Pflegeleistungen erfolgen nach einheitlichen Pflegestandards, die der Pflegedienst für die häusliche Pflege entwickelt Jeder Mensch ist ein Individuum Der Mittelpunkt unserer Pflege ist der Mensch, da wir uns in unserem Denken und Handeln dem humanistischen Menschenbild verpflichtet fühlen. Wir sehen den Menschen als Ganzheit von Körper, Geist und Seele und achten und respektieren die individuellen Wünsche, Gewohnheiten und Bedürfnisse unserer Kunden. Unabhängig von Alter, Geschlecht, sozialer Stellung oder Religion erhält jeder Mensch von uns Hilfestellung jeglicher Art. Die Pflege und Ressourcenplanung richtet sich individuell nach den – körperlich, geistigen und seelischen Bedürfnissen – physischen und psychischen Einschränkungen – Ressourcen und Fähigkeiten Diese Pflegeleistungen können direkt mit der Pflegekasse, dem Sozialamt oder privat sowie kombiniert abgerechnet werden mobilisierende Grundpflege (Teil- und Ganzkörperwaschung) Duschen, Baden Inkontinenzversorgung Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen Zubereitung der Mahlzeiten Hilfe bei Nahrungsaufnahme Einkauf Reinigung der Wohnung Begleitung bei Aktivitäten Erbringung von zusätzlichen Betreungsleistungen bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz Urlaubsvertretung Pflegeberatung Unterstützung bei Antragstellung Verhinderungs- und Urlaubspflege hauswirtschaftliche Tätigkeiten Beratung und Vermittlung von Hausnotruf, Hilfsmitteln, Fußpflege, etc. Beratungseinsatz § 37 Abs.3 SGB XI, Individuelles Demenzbetreuungsangebot nach § 45 SGB XI Angehörigenberatung zu pflegeerleichternden Maßnahmen und Hilfe bei Pflegeantragstellung Serviceleistungen wie z.B. das Organisieren von: mobiler Fußpflege Physiotherapie Hilfsmitteln für die Pflege in Absprache mit dem jeweiligen Hausarzt Pflegerische und/oder hauswirtschaftliche Versorgung (Grundpflege) beinhaltet beispielsweise die Körperpflege (Duschen/Baden), Hilfe bei der Nahrungszubereitung/Nahrungsaufnahme, Hilfe beim An- und Ausziehen, aber auch die hauswirtschaftliche Versorgung wie z.B. die Reinigung der Wohnung oder das Einkaufen. Sofern der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Pflegebedürftigkeit einer Person überprüft und festgestellt hat, wird diese je nach Einschränkung in eine entsprechende Pflegestufe eingestuft. Auf Grundlage dieser Einstufung werden entsprechende Leistungen von der Pflegekasse bis zur jeweiligen Bewilligungsgrenze gezahlt. Diese Einstufung oder Genehmigung unterliegt keinem Automatismus, diese muss erst bei der für Sie zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Wichtig hierbei: Der Tag der Antragsstellung! Leistungen werden immer erst vom Tag der Antragsstellung an genehmigt. Sollte kein Pflegeversicherungsschutz bestehen, übernimmt im Regelfall die Sozialhilfe die Kosten der Grundpflege. Wie hoch die Kostenbeteiligung der Pflegekasse an den gesamten pflegerischen Leistungen ausfällt, richtet sich nach der festgestellten Pflegestufe. Die pflegebedürftige Person kann je nach Bedarf und/oder Lebenssituation persönlich entscheiden, ob sie Geldleistungen, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen möchte. Sollten Sie Pflegegeldleistungen in Anspruch nehmen wollen, sind Sie verpflichtet sich in regelmäßigen Abständen von einem ambulanten Pflegedienst in Qualitätssicherungsbesuchen beraten zu lassen (§ 37, 3 SGB XI). In diesem Fall würden wir gerne zu Ihnen nach Hause kommen und mit Ihnen diese Pflegeberatung durchführen, die anfallenden Kosten hierfür werden von der Pflegekasse übernommen. Sollten Sie sich für Sachleistungen entscheiden, wird die Pflege zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt. In diesem Fall wird der tatsächlich vorliegende individuelle Pflegebedarf ermittelt und nach Leistungskomplexen die Grundpflege erbracht. KONTAKT Hauskrankenpflege Kathrin Herbst 03046 Cottbus Schweriner Str. 3 Telefon: 0355/620 25 40 Telefax: 0355/620 25 41 Mobil: 01578/200 500 1 E-Mail: kathrinherbst@online.de
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